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KRAFTFAHRZEUG - PFANDLEIHHAUS
Allgemeines Sehr geehrter Leser,
Was sind Pfandleihgeschäfte Pfandleihgeschäfte sind Kreditgeschäfte
zwischen sogenannten Pfandleihern und den entsprechenden Kunden. Absolut vergleichbar mit Banken,
vergeben Pfandleihhäuser zeitlich befristete Geldkredite. Der Kunde kann jedoch nur dann Bargeld
erhalten , wenn er einen entsprechenden Pfand für die Beleihungszeit beim Pfandleihhaus hinterlegt.
Pfandleihgeschäfte sind seriös und basieren auf
Die Pfandleihzeit Die Vertragslaufzeiten sind in den Pfandleihbetrieben recht unterschiedlich und individuell geregelt. Üblicherweise haben Pfandleihverträge eine Laufzeit von 3 Monaten. Unser Haus bietet die Möglichkeit einer Vertragslaufzeit von 1 bis 6 Monaten. In jedem Fall müssen die im Vertrag festgelegten Fristen eingehalten werden.
Der Pfandschein Wie bereits beschrieben verpfändet
der Pfandgeber private Gegenstände und erhält dafür, für
eine im Vertrag festgelegte Zeit, Bargeld. Der
Pfandgeber überträgt also für die Pfandleihzeit sein Eigentum
auf das Pfandleihhaus. Nun hat der Pfandgeber
die Möglichkeit am Ende der Vertragslaufzeit sein Pfandgut wieder auszulösen. Der sogenannte
Pfandschein gibt ihm das Recht dazu. Der Pfandgeber muss dem Pfandnehmer das geliehene Geld nebst
der entstandenen Kosten und Zinsen zurückzahlen, den Pfandschein zurückgeben und kann nun
wieder über sein Eigentum verfügen.
Bewertung des Pfandgutes Pfandleihgegenstände besitzen immer
einen gewissen Geldwert. Pfandleihhäuser sind bemüht den Geldwert eines Pfandgegenstandes
objektiv zu bestimmen. Sie müssen einerseits den Vorstellungen der Kunden möglichst nahe kommen,
aber auch andererseits berücksichtigen, dass sie die eigenen mit dem
Pfandleihgeschäft verbundenen Forderungen
nur aus dem einbehaltenen Pfandgegenstand befrieden können.
Wenn beispielsweise ein Pfandleihhaus
einen Kredit in Höhe von 5000.- Euro Kredit vergibt, der einbehaltene Pfandgegenstand jedoch nur einen Geldwert
von 4000.- Euro besitzt, dann wird das Pfandleihhaus ein Problem bekommen, wenn der Pfandgeber den Pfandleihgegenstand
nicht wieder auslöst. Das Pfandleihhaus hat keinerlei andere Möglichkeiten,
um seine Forderungen zu begleichen. Forderungen des Pfandleihhauses können
tatsächlich nur aus dem Pfandgegenstand
selber, beglichen werden.
Rechte und Pflichten der Vertragspartner Wie in jedem Vertrag, beinhalten auch
Pfandleihverträge gewisse Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Beide Parteien sind an die im Vertrag
festgeschriebenen Vereinbarungen gebunden. Der Pfandleihvertrag beinhaltet u.a. die Leihsumme, die Kosten
und Zinsen, die Vertragslaufzeit, die Rückabwicklung des Geschäftes,
aber auch die Verfahrensweisen für
den Fall, wenn eine der beiden Parteien den Vertrag nicht erfüllt.
Etwa 95% aller Pfandleihgegenstände werden
vom Kunden, also dem Pfandgeber am Vertragsende wieder ausgelöst.
Dennoch regelt der Pfandleihvertrag den Verfahrensweg,
wenn es, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Rückabwicklung des
Pfandleihgeschäftes
kommt. Dem Pfandgeber ist für diesen Fall aus dem Pfandleihvertrag heraus bekannt, dass der jeweilige Pfandgegenstand
dann in der Regel zur Versteigerung gelangt. Gegen diesen Verfahrensweg kann sich der Pfandgeber
nicht wehren.
Wann kann man sich zu einem Pfandleihgeschäft entschließen Nicht selten wollen oder müssen Privat-
und Geschäftsleute kurzfristig Geldforderungen erfüllen. Auch
die ausgesprochen schlechte Zahlungsmoral
gegenüber Geschäftsbetrieben, bringt Geschäftsinhaber und
Geschäftsführer immer wieder in Bedrängnis.
Wenn in solchen oder ähnlichen Situationen nun der allgemein übliche
Finanzierungsweg über Banken oder
Kreditinstitute vielleicht aus zeitlichen Gründen ausscheidet, kann
man sich für ein Pfandleihgeschäft
entscheiden. Pfandleihhäuser stellen Bargeld in nahezu jeder gewünschten
Höhe innerhalb von Stunden bereit.
Es ist bekannt, dass über diesen Finanzierungsweg schon viele Geschäftsbetriebe, im wahrsten Sinne des Wortes,
gerettet wurden.
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