KRAFTFAHRZEUG - PFANDLEIHHAUS
Wolfgang Seifert  36433 Bad Salzungen, Grundecke 11      Ruf: 03695/606000  ständig: 0172/2940854

 

Allgemeines

Sehr geehrter Leser,
ich begrüße Sie auf unserer Website.
Gelegentlich bestehen unbegründete Vorurteile gegenüber dem Pfandleihgeschäft. Noch seltener werden undurchsichtige Gestalten mit kriminellem Charakter  hinter derartigen Geschäften vermutet. Schon häufiger jedoch, ist die allgemeine Unkenntnis über Pfandleihhaüser und deren Geschäftsbedingungen. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen Ihnen einen kleinen Einblick über Pfandleihgeschäfte geben und Ihnen möglicherweise den Weg zu uns zu erleichtern.
 

 

Was sind Pfandleihgeschäfte

Pfandleihgeschäfte sind Kreditgeschäfte zwischen sogenannten Pfandleihern und den entsprechenden Kunden. Absolut vergleichbar mit Banken, vergeben Pfandleihhäuser zeitlich befristete Geldkredite. Der Kunde kann jedoch nur dann Bargeld erhalten , wenn er einen entsprechenden Pfand für die Beleihungszeit beim Pfandleihhaus hinterlegt. Pfandleihgeschäfte sind seriös und basieren auf
Pfandleihverträgen (Kreditvertrag). In unserem Haus z.B. können ausschließlich Kraftfahrzeuge als Pfandgegenstand eingebracht werden. Unser besonderer Services bietet die Möglichkeit das Fahrzeug weiter zu nutzen, welches auch Gegenstand des Pfandleihgeschäftes ist. Andere Pfandleihhäuser beleihen natürlich auch andere Pfandgegenstände, wie Schmuck, Antiquitäten, Haushaltgegenstände usw. In jedem Fall können nur Pfandgegenstände akzeptiert werden, welche das Eigentum des Pfandgebers sind.
 

 

Die Pfandleihzeit

Die Vertragslaufzeiten sind in den Pfandleihbetrieben  recht unterschiedlich und individuell geregelt. Üblicherweise haben Pfandleihverträge eine Laufzeit von 3 Monaten. Unser Haus bietet die Möglichkeit einer Vertragslaufzeit von 1 bis 6 Monaten. In jedem Fall müssen die im Vertrag festgelegten Fristen eingehalten werden.  

 

 

Der Pfandschein

Wie bereits beschrieben verpfändet der Pfandgeber private Gegenstände und erhält dafür, für eine im Vertrag festgelegte Zeit, Bargeld. Der Pfandgeber überträgt also für die Pfandleihzeit sein Eigentum auf das Pfandleihhaus. Nun hat der Pfandgeber die Möglichkeit am Ende der Vertragslaufzeit sein Pfandgut wieder auszulösen. Der sogenannte Pfandschein gibt ihm das Recht dazu. Der Pfandgeber muss dem Pfandnehmer das geliehene Geld nebst der entstandenen Kosten und Zinsen zurückzahlen, den Pfandschein zurückgeben und kann nun wieder über sein Eigentum verfügen.
 

 

Bewertung des Pfandgutes

Pfandleihgegenstände besitzen immer einen gewissen Geldwert. Pfandleihhäuser sind bemüht den Geldwert eines Pfandgegenstandes objektiv zu bestimmen. Sie müssen einerseits den Vorstellungen der Kunden möglichst nahe kommen, aber auch andererseits berücksichtigen, dass sie die eigenen mit dem Pfandleihgeschäft verbundenen Forderungen nur aus dem einbehaltenen Pfandgegenstand befrieden können. Wenn beispielsweise ein Pfandleihhaus einen Kredit in Höhe von 5000.- Euro Kredit vergibt, der einbehaltene Pfandgegenstand jedoch nur einen Geldwert von 4000.- Euro besitzt, dann wird das Pfandleihhaus ein Problem bekommen, wenn der Pfandgeber den Pfandleihgegenstand nicht wieder auslöst. Das Pfandleihhaus hat keinerlei andere Möglichkeiten, um seine Forderungen zu begleichen. Forderungen des Pfandleihhauses können tatsächlich nur aus dem Pfandgegenstand selber, beglichen werden.
 

 

Rechte und Pflichten der Vertragspartner

Wie in jedem Vertrag, beinhalten auch Pfandleihverträge gewisse Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Beide Parteien sind an die im Vertrag festgeschriebenen Vereinbarungen gebunden. Der Pfandleihvertrag beinhaltet u.a. die Leihsumme, die Kosten und Zinsen, die Vertragslaufzeit, die Rückabwicklung des Geschäftes, aber auch die Verfahrensweisen für den Fall, wenn eine der beiden Parteien den Vertrag nicht erfüllt. Etwa 95% aller Pfandleihgegenstände werden vom Kunden, also dem Pfandgeber am Vertragsende wieder ausgelöst. Dennoch regelt der Pfandleihvertrag den Verfahrensweg, wenn es, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Rückabwicklung  des Pfandleihgeschäftes kommt. Dem Pfandgeber ist für diesen Fall aus dem Pfandleihvertrag heraus bekannt, dass der jeweilige Pfandgegenstand dann in der Regel zur Versteigerung gelangt. Gegen diesen Verfahrensweg kann sich der Pfandgeber nicht wehren.
 

 

Wann kann man sich zu einem Pfandleihgeschäft entschließen

Nicht selten wollen oder müssen Privat- und Geschäftsleute kurzfristig Geldforderungen erfüllen. Auch die ausgesprochen schlechte Zahlungsmoral gegenüber Geschäftsbetrieben, bringt Geschäftsinhaber und Geschäftsführer immer wieder in Bedrängnis. Wenn in solchen oder ähnlichen Situationen nun der allgemein übliche Finanzierungsweg über Banken oder Kreditinstitute vielleicht aus zeitlichen Gründen ausscheidet, kann man sich für ein Pfandleihgeschäft entscheiden. Pfandleihhäuser stellen Bargeld in nahezu jeder gewünschten Höhe innerhalb von Stunden bereit. Es ist bekannt, dass über diesen Finanzierungsweg schon viele Geschäftsbetriebe, im wahrsten Sinne des Wortes, gerettet wurden.