Durch telefonisches Vorabgespräch gebe ich Ihnen bereits die ungefähre Höhe der Kreditsumme an und wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin zur Geschäftsabwicklung.

Für ein rechtlich korrektes Pfandgeschäft kommt es zwingend zum Vertrag in den Geschäftsräumen des Pfandhauses, weil sogenanntes Wandergewerbe ausdrücklich untersagt ist.

Sie müssen das zu beleihende Fahrzeug mitbringen und einen gültigen Ausweis oder Reisepass vorlegen können.  Von Firmeninhabern ist eine Gewerbeerlaubnis erforderlich und im Falle einer GmbH muss die Vertretungsbefugnis des Handelnden nachgewiesen werden.

Für das zu beleihende Fahrzeug bringen Sie bitte alle Fahrzeugschlüssel, die Zulassung und den Fahrzeugbrief mit. Für nicht zugelassene Fahrzeuge ist die Vorlage der Abmeldebescheinigung nötig und bei nicht zugelassenen Neufahrzeugen sind  Belege zur Kaufabwicklung erforderlich.

Mit Vertragsabschluß erhalten Sie neben dem Bargeld einen Pfandschein ausgehändigt, der am Vertragsende wieder abgegeben wird. Das Pfandfahrzeug verbleibt geschützt und versichert beim Pfandhaus.  Eine weitere Nutzung des Fahrzeuges ist daher ausgeschlossen, weil eine eventuelle weitere Nutzung des Fahrzeuges während der Pfandleihzeit kein gültig bestelltes Pfandrecht darstellt.

Am Ende der Vertragslaufzeit zahlen Sie die Darlehenssumme zurück und übernehmen Ihr Fahrzeug wieder. Vertragsverlängerungen und auch Vertragsverkürzungen sind gerne möglich. Für die Preisberechnung zählt immer der laufende volle Monat.

Bei Nichtauslösung des Pfandgutes kommt es gemäß der AGBs zur Verwertung. In der Regel wird nach Fristablauf versteigert.  Diese Vorgabe ist nicht ausschließlich, sodaß in Absprache mit dem Kreditnehmer auch ein freier Verkauf stattfinden kann. Der Kreditnehmer kann einen Fahrzeugkäufer beibringen, oder das Pfandhaus mit dem Verkauf beauftragen.